Veröffentlichung des spezifischen Biogas-Wälzungsbetrages im H-Gas Marktgebiet der NetConnect Germany (NCG) sowie im L-Gas Marktgebiet der E.ON Gastransport für 2010
Gemäß Anlage 4 der Kooperationsvereinbarung in der Änderungsfassung vom 29. Juli 2008 (KoV III) werden Kosten, die bei den Netzbetreibern mit dem Netzzugang Biogas nach § 20 GasNEV entstehen, im gemeinschaftlich betriebenen H-Gas Marktgebiet NetConnect Germany (NCG) gewälzt. Innerhalb des Marktgebietes NCG erfolgt die Wälzung beginnend bei den marktgebietsaufspannenden Netzbetreibern E.ON Gastransport, bayernets, GRTgaz Deutschland, Eni Gastransport Deutschland und GVS Netz. Diese wälzen die Kosten gemäß den Regelungen der Anlage 4 der KoV III über den spezifischen Biogas-Wälzungsbetrag auf die relevanten Ausspeisepunkte Ihrer marktgebietsaufspannenden Netze.
E.ON Gastransport veröffentlicht den im Marktgebiet NCG einheitlich gültigen spezifischen Biogas-Wälzungsbetrag. Dieser beträgt im Kalenderjahr 2010 im NCG Marktgebiet 0,18 €/kWh/h/a.
In dem von E.ON Gastransport betriebenen L-Gas Marktgebiet finden die o. g. Regelungen der KoV III ebenfalls Anwendung. Im Kalenderjahr 2010 beträgt der Biogas-Wälzungsbetrag im L-Gas Marktgebiet der E.ON Gastransport 0,06 €/kWh/h/a.
Der entsprechende Biogas-Wälzungsbetrag wird zusätzlich zu den Netzentgelten der Ausspeise-Punkte zu direkt angeschlossenen Letztverbrauchern sowie nachgelagerten Netzbetreibern der E.ON Gastransport erhoben. Ausspeise-Punkte zu Speichern, Grenzübergangs- und Marktgebiets-übergangspunkte werden gemäß Anlage 4 KoV III nicht berücksichtigt.