Das Gastransportsystem der E.ON Gastransport umfasst ab dem 1. Oktober 2007 zwei Teilnetze, die jeweils ein marktgebietsaufspannendes Netz darstellen. Der Zugang zu dem Gastransportsystem innerhalb dieser Teilnetze erfolgt auf Basis von Einspeise-, Ausspeise- und Bilanzkreisverträgen, denen jeweils die „Netzzugangsbedingungen der E.ON Gastransport AG & Co. KG vom 13.06.2007 (Version 4.0) gemäß Anlage 3 der Vereinbarung über die Kooperation gemäß § 20 Abs. 1 b) EnWG zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen vom 19. Juli 2006 in der Änderungsfassung vom 25. April 2007 gültig für Transporte ab 01.10.2007“ (NZB) zugrunde liegen. Anlage 3 der NZB enthält dabei zusätzlich die Regelungen der E.ON Gastransport, die den von der Kooperationsvereinbarung vorgesehenen Raum für netzbetreiberindividuelle Regelungen ausfüllen.
Die NZB finden auf alle Verträge Anwendung, die für Transporte ab dem 1. Oktober 2007 nach Veröffentlichung der NZB geschlossen werden. E.ON Gastransport ist bereit, Netzzugangsverträge, die vor der Veröffentlichung der NZB abgeschlossen wurden, auf Wunsch des Transportkunden bzw. Bilanzkreisverantwortlichen an die NZB anzupassen.
Einspeise- und Ausspeiseverträge beinhalten Ein- oder Ausspeisekapazitäten, die die physische Ein- bzw. Ausspeisung von Gas in das bzw. aus dem Gastransportsystem ermöglichen.
a) Kapazitätsprodukte, bivalente Punkte
E.ON Gastransport bietet innerhalb ihrer Teilnetze Kapazitäten in kWh/h entweder als frei zuordenbare oder als beschränkt zuordenbare Kapazitäten sowie auf fester oder unterbrechbarer Basis an.
Transportkunden können frei zuordenbare Kapazitäten beliebig in einem Bilanzkreis – auch mit gebuchten Ausspeisekapazitäten bzw. Vorhalteleistungen in nachgelagerten Netzen – kombinieren. Beschränkt zuordenbare Kapazitäten an einem Ein- und an einem Ausspeisepunkt innerhalb eines Marktgebietes können nur in Kombination dieser Punkte genutzt werden. Transportkunden können mit ihren gebuchten beschränkt zuordenbaren Kapazitäten – anders als mit frei zuordenbaren Kapazitäten – den virtuellen Handelspunkt nicht erreichen.
An den jeweiligen Ein- und Ausspeisepunkten gelten die jeweils veröffentlichten technischen Anforderungen (z.B. Gasbeschaffenheit). Bivalente Ausspeisepunkte können auf Anforderung eines Transportkunden, der an diesem Punkt Kapazitäten gebucht hat, oder auf Veranlassung von E.ON Gastransport von einem Teilnetz mit der dort geltenden Gasbeschaffenheit einem anderen Teilnetz mit der dort geltenden Gasbeschaffenheit zugeordnet werden. Die gebuchten Kapazitäten in dem einen Teilnetz können nach der Zuordnungsänderung in gleicher Höhe in dem neuen Teilnetz genutzt werden. Für die Abwicklung des Transportes sind die Kapazitäten aus dem bisherigen Bilanzkreis im ursprünglichen Marktgebiet herauszunehmen und in einen Bilanzkreis des neuen Marktgebietes einzubringen.
b) Kapazitätsmodell
E.ON Gastransport legt für die Berechnung und Ermittlung der verfügbaren festen Kapazitäten in ihren Teilnetzen ein statistisches Kapazitätsmodell zugrunde. Hierbei bezieht E.ON Gastransport an den einzelnen Ein- und Ausspeisepunkten in ihren Teilnetzen die analysierten Lastflüsse der Vergangenheit und die von E.ON Gastransport für die Zukunft prognostizierten, risikobewerteten und aus Sicht eines vernünftigen und umsichtig planenden Netzbetreibers als voraussichtlich gegeben einzustufende zukünftige Lastflüsse ein. Weicht das Nutzungsverhalten der Transportkunden aus für E.ON Gastransport nicht vorhersehbaren Gründen von diesem statistischen Kapazitätsmodell ab und kann E.ON Gastransport den Transport daraufhin auch aus netztechnischen Gründen nicht abwickeln, kann es zu einer Nutzungsbeschränkung der gebuchten Kapazitäten kommen.
c) Buchung von Kapazitäten, Kombinationsbuchung
Die Buchung von freien Kapazitäten im Netz der E.ON Gastransport erfolgt grundsätzlich unter Nutzung der internetbasierten Anwendung ENTRIX. Dies setzt eine Zulassung des Kunden zum Online-Buchungsverfahren voraus, in deren Rahmen insbesondere die Identität des Kunden geprüft wird.
Für die Buchung von frei zuordenbaren Kapazitäten kann der Kunde den gewünschten Ein- oder Ausspeisepunkt auswählen und unter Einhaltung der Buchungsfristen den gewünschten Buchungszeitraum eingeben. Über den Menüpunkt "Verfügbarkeit" wird dem Kunden angezeigt, inwieweit Kapazität im angegebenen Zeitraum verfügbar sind. Für die Buchung der beschränkt zuordenbaren Kapazität fragt der Kunde gleichzeitig mit der gewünschten Kapazität einen Ein- und einen Ausspeisepunkt an.
Sollte die Kapazität im angegebenen Zeitraum frei sein, kann der Kunde die Kapazität nach Akzeptieren der NZB online buchen und erhält von E.ON Gastransport eine elektronische Buchungsbestätigung, wodurch der entsprechende Kapazitätsvertrag zustande kommt (Echtzeitbuchung).
Sollte die Kapazität im angegebenen Zeitraum nicht frei sein, kann der Kunde nach Bestätigung seiner Eingaben wählen, ob er die Kapazität als unterbrechbare Kapazität buchen oder eine Einzelfallprüfung beauftragen möchte. Überschreitet der gewünschte Buchungszeitraum den Zeitraum der Veröffentlichung in ENTRIX, kann der Kunde ebenfalls eine Einzelfallprüfung beauftragen. Zur Beauftragung der Einzelfallprüfung verwendet der Kunde ein Anfrageformular, welches auf der Internetseite von www.eon-gastransport.com heruntergeladen werden kann.
Die Beauftragung der Einzelfallprüfung stellt ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines entsprechenden Ein- oder Ausspeisevertrages dar. Falls die Prüfung ergibt, dass die gewünschten frei zuordenbaren oder beschränkt zuordenbaren Kapazität im gewünschten Zeitraum, insbesondere durch Umverteilung der als frei ausgewiesenen Kapazitäten, zur Verfügung gestellt werden können, nimmt E.ON Gastransport dieses Angebot an.
Kann ein Transportkunde bei einer Buchungsanfrage innerhalb des von ihm gewählten Buchungszeitraumes feste Kapazität nicht durchgehend buchen, besteht in der Internetapplikation ENTRIX die Möglichkeit der Buchung eines einheitlichen Kapazitätsprodukts für den gesamten Buchungszeitraum bestehend aus festen und unterbrechbaren Kapazitäten (Kombinationsbuchung).
Kapazitäten können grundsätzlich unabhängig voneinander für beliebige Zeiträume gebucht werden, z.B. auf Tages-, Wochen-, Monats- oder Jahresbasis. Buchungen über einen Zeitraum von mindestens einem Jahr können jederzeit erfolgen. Buchungen über einen Zeitraum von mindestens einem Monat können frühestens 3 Monate vor Laufzeitbeginn und Buchungen über einen Zeitraum von unter einem Monat können frühestens 20 Werktage vor Laufzeitbeginn vorgenommen werden.
Mit Abschluss eines Kapazitätsvertrages wird die Kapazität von E.ON Gastransport für den Kunden im vereinbarten Zeitraum vorgehalten. Der Kunde entrichtet hierfür das im Kapazitätsvertrag vereinbarte Entgelt. Über den in ENTRIX integrierten Menüpunkt "Übersicht" hat der Kunde jederzeit die Möglichkeit, seine bestehenden Ein- und Ausspeiseverträge zu verwalten und die von ihm im Rahmen von Einzelfallprüfungen abgegebenen verbindlichen Angebote zurückzunehmen.
Um gebuchte Kapazitäten für den Transport von Gas nutzen zu können, müssen sie in einen Bilanzkreis eingebracht werden.
Mit Vereinbarung eines Bilanzkreisvertrages zwischen E.ON Gastransport und dem Bilanzkreisverantwortlichen wird ein Bilanzkreis für Transporte innerhalb eines Marktgebietes eingerichtet. Gegenstand des Bilanzkreisvertrages sind Regelungen zur operativen Abwicklung von Transporten sowie zur Ermittlung und Abrechnung etwaiger Differenzen zwischen den ein- und ausgespeisten Gasmengen.
b) Bilanzkreisverantwortlicher als Vertragspartner von E.ON Gastransport
Der Bilanzkreisverantwortliche ist für die Abwicklung der Transporte unter dem Bilanzkreisvertrag zuständig und gegenüber E.ON Gastransport alleiniger Ansprechpartner. Bilanzkreisverantwortlicher kann ein Kunde oder ein beliebiger Dritter sein. Der Bilanzkreisverantwortliche muss die notwendigen Kommunikationsmittel sicher beherrschen und die Bonitätsanforderungen der E.ON Gastransport erfüllen.
c) Bildung von Bilanzkreisen sowie Einbringen und Herausnehmen von Kapazitäten
Die Bilanzkreisbildung sowie die Einbringung von Kapazitäten bzw. Vorhalteleistungen hat mindestens 10 Werktage vor der geplanten Aufnahme der Transporte zu erfolgen. Die Herausnahme und Einbringung derselben Kapazitäten bzw. Vorhalteleistungen in verschiedene Bilanzkreise erfolgt insgesamt innerhalb von 10 Werktagen. Eine Bilanzkreisbildung bzw. eine Einbringung von zusätzlichen Kapazitäten bzw. Vorhalteleistungen mit kürzerer Frist ist ggf. nach Prüfung durch E.ON Gastransport möglich. Die Bildung von Bilanzkreisen sowie das Einbringen bzw. Herausnehmen von Kapazitäten bzw. Vorhalteleistungen in bzw. aus Bilanzkreisen erfolgt grundsätzlich über die internetbasierte Applikation ENTRIX.
Ein- und Ausspeisekapazitäten sowie Vorhalteleistungen, die in einem der von E.ON Gastransport aufgespannten Marktgebiete im Teilnetz der E.ON Gastransport oder in einem der nachgelagerten Netze gebucht wurden, können in genau einen Bilanzkreisvertrag eingebracht oder – soweit bereits eingebracht - aus einem Bilanzkreisvertrag herausgenommen werden. Frei zuordenbare Kapazitäten in den E.ON Gastransport Teilnetzen können ohne weitere Prüfung in einen Bilanzkreis eingebracht werden. Beschränkt zuordenbare Kapazitäten in den E.ON Gastransport Teilnetzen können aufgrund ihrer Beschränkungen nur in gesonderte eigene Bilanzkreise eingebracht werden.
Die Einbringung von Kapazitäten mehrerer Kunden in einen Bilanzkreis ist ebenfalls möglich. Die Einbringung wird durch den Transportkunden gegenüber demjenigen Netzbetreiber unter Vorlage einer Einbringungsermächtigung durch den Bilanzkreisverantwortlichen angemeldet, bei dem der Transportkunde die Ein- oder Ausspeisekapazität bzw. Vorhalteleistung gebucht hat. Diese Ein- bzw. Ausspeisenetzbetreiber geben die Meldung an E.ON Gastransport als Bilanzkreisnetzbetreiber weiter. E.ON Gastransport informiert den jeweiligen Bilanzkreisverantwortlichen über die in dessen Bilanzkreis einzubringenden Kapazitäten bzw. Vorhalteleistungen. Bestätigt der Bilanzkreisverantwortliche diese Information, sind die Kapazitäten bzw. Vorhalteleistungen in den jeweiligen Bilanzkreis eingebracht.
Im Rahmen eines bestehenden Bilanzkreises kann der Bilanzkreisverantwortliche Subbilanzkonten bilden. Kapazitäten werden unter Angabe der Subbilanzkontennummer eingebracht, und abgewickelt.
d) Abwicklung und Abrechnung von Bilanzkreisen
Die in einen Bilanzkreisvertrag eingebrachten Kapazitäten können genutzt werden, indem der Bilanzkreisverantwortliche die zu transportierenden Gasmengen an den Ein- und Ausspeisepunkten grundsätzlich nominiert. Auf Basis einer gesonderten Vereinbarung bietet E.ON Gastransport im Einzelfall die Steuerung von zu transportierenden Gasmengen auf Basis von online zur Verfügung gestellten 3-Minuten-Messdaten an. In den E.ON Gastransport Teilnetzen nachgelagerten Netzen ist eine Nominierung nur in bestimmten Fällen vorausgesetzt.
Die Erbringung von Transportdienstleistungen an Ein- und Ausspeisepunkten erfolgt nach dem Grundsatz der Zeitgleichheit der Übernahme und Rückgabe von Gasmengen mit gleichem Energiegehalt. Die an den Ein- und Ausspeisepunkten auf die Ein- und Ausspeiseverträge im Einzelnen allokierten Gasmengen werden im Bilanzkreis gegenüberstellt. Über die gesetzliche und in der Kooperationsvereinbarung bestätigte Verpflichtung des Angebots eines Basisbilanzausgleichs in Höhe von 10 % hinausgehend bietet E.ON Gastransport nach Maßgabe der NZB weiterhin bis zum Ende des Gaswirtschaftsjahres 2007/2008 einen Basisbilanzausgleich in Höhe von 15% an, bezogen jeweils auf die stündliche und die kumulierte Toleranzgrenze. E.ON Gastransport bestimmt für jeden Bilanzkreis die für den Basisbilanzausgleich berücksichtigungsfähigen Kapazitäten und legt hierbei das Verhältnis von innerhalb eines Marktgebietes gebuchten und in Bilanzkreise eingebrachten Einspeisekapazitäten und Ausspeisekapazitäten zu Endverbrauchern zugrunde. Darüber hinaus gewährt E.ON Gastransport den Basisbilanzausgleich für die Dauer des Gaswirtschaftsjahres 2007/2008 auf Ausspeisekapazitäten in einem Teilnetz der E.ON Gastransport zu anderen Marktgebieten, wobei der Transportkunde sicherzustellen hat, dass E.ON Gastransport die Messdaten des Letztverbrauchers im Wege des automatisierten Abrufs zur Verfügung stehen.
Zusätzlich zu dem Basisbilanzausgleich in Höhe von 15 % steht Transportkunden eine Toleranz aufgrund des Netzpuffers in einem den E.ON Gastransport Teilnetzen nachgelagerten Netzen zu, soweit diese Transportkunden Kapazitäten bzw. Vorhalteleistung an einem Ausspeisepunkt im nachgelagerten Netz gebucht haben und diesem Ausspeisepunkt ein Anteil des Netzpuffers eines nachgelagerten Netzes zugeordnet ist. Sobald E.ON Gastransport von den nachgelagerten Netzbetreibern entsprechende Informationen über die Toleranzen erhalten hat, stellt sie diese den betroffenen Bilanzkreisverantwortlichen zu Verfügung.
Die für die Abrechnung von Überschreitungsmengen oberhalb der genannten Toleranzgrenzen zur Anwendung kommenden Entgelte werden im Bilanzkreisvertrag vereinbart und dem Bilanzkreisverantwortlichen in Rechnung gestellt.
Bilanzkreisverantwortliche mehrerer Bilanzkreise können Bilanzungleichgewichte in ihren Bilanzkreisen miteinander saldieren.
Sofern eine ausreichende Bonität des Kunden oder Bilanzkreisverantwortlichen nach Maßgabe der NZB gegeben ist, ist die Leistung einer Sicherheit nicht erforderlich. Für die Nutzung des virtuellen Handelspunktes ist die Leistung einer Sicherheit erforderlich, wenn das beabsichtigte Handelsvolumen (Übertragungsmenge) des Hubkunden seine persönliche Bonität oder jedenfalls umgerechnet 5 Mio. € überschreitet (s. Teil 3).
Marktgebietsüberschreitende Transporte können zwischen marktgebietsaufspannenden Netzen auf Basis von Buchungen von Ein- und Ausspeisekapazitäten an Netzkopplungspunkten zwischen den marktgebietsaufspannenden Netzen durchgeführt werden. E.ON Gastransport bietet den Transportkunden an, in seinem Namen den Ausspeisevertrag aus dem E.ON Gastransport Teilnetz und den Einspeisevertrag in das aufnehmende Marktgebiet zu schließen. Hierbei bietet E.ON Gastransport an, die betreffenden Ein- und Ausspeisekapazitäten gleichzeitig und damit gekoppelt zu buchen.