Netzkopplungen

Gemäß § 25 der GasNZV sind Netzbetreiber verpflichtet, mit Betreibern von Netzen, mit denen sie über einen Netzkopplungspunkt verbunden sind, Netzkopplungsverträge abzuschließen.

 

Im Zusammenhang mit der Änderung der Vereinbarung über die Kooperation gem. § 20 Abs. 1 b) EnWG zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen in der Änderungsfassung vom 25. April 2007 (KoV) wurde ebenfalls das vom BGW veröffentlichte Muster eines Netzkopplungsvertrages, überarbeitet und angepasst.

 

Vor diesem Hintergrund erhalten alle unmittelbar angerenzenden Netzbetreiber der E.ON Gastransport GmbH einen Entwurf eines entsprechenden Netzkopplungsvertrages. Der Entwurf des Vertragstextes (ohne Anlagen) entspricht dem seit dem 31.07.2007 im Downloadbereich des BGW abrufbaren Muster.

 

 

 

Muster Netzkopplungsvertrag und Anlagen

Untenstehend finden Sie zum Download folgende Dokumente:

  • Muster Netzkopplungsvertrag
  • Anlage 1: Beschreibung des Netzkopplungspunktes
  • Anlage 2: Richtlinien der E.ON Gastransport
  • Anlage 3: Kontaktadressen der Vertragspartner
  • Anlage 4: Zusammenfassung von Netzkopplungspunkten zu Ausspeisezonen

Download Netzkopplungsvertragsmuster und Anlagen

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