Gemäß § 25 der GasNZV sind Netzbetreiber verpflichtet, mit Betreibern von Netzen, mit denen sie über einen Netzkopplungspunkt verbunden sind, Netzkopplungsverträge abzuschließen.
Im Zusammenhang mit der Änderung der Vereinbarung über die Kooperation gem. § 20 Abs. 1 b EnWG zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen in der Änderungsfassung vom 29. Juli 2008 (KoV III) wurde ebenfalls das vom BGW veröffentlichte Muster eines Netzkopplungsvertrages, überarbeitet und angepasst.
Vor diesem Hintergrund erhalten alle unmittelbar angrenzenden Netzbetreiber der E.ON Gastransport GmbH einen Entwurf eines entsprechenden Netzkopplungsvertrages.
Untenstehend finden Sie zum Download folgende Dokumente:
2010_05_25_Netzkopplungsvertrag_EGT_inkl._Anlagen.pdf