Entgeltsystematik

1. Neue Kapazitätsentgelte ab 1. Oktober 2008

E.ON Gastransport passt die Kapazitätsentgelte an den Ein- und Ausspeisepunkten für Transporte ab dem 1. Oktober 2008 an.
Die Entgelte für beschränkt zuordenbare Kapazitäten sowie für unterbrechbare Kapazitäten werden jeweils von 90 auf 80 Prozent des entsprechenden festen Entgeltes angepasst.

Diese Entgeltanpassungen reflektieren deutlicher als bisher, dass feste frei zuordenbare Kapazitäten sowohl gegenüber den unterbrechbaren Kapazitäten als auch den beschränkt zuordenbaren Kapazitäten höherwertige Produkte sind. So weisen beispielsweise die beschränkt zuordenbaren Kapazitäten keine und die unterbrechbaren Kapazitäten keine feste Verbindung zu den Virtuellen Handelspunkten auf.
Eine weitere wesentliche Veränderung gegenüber den bisher gültigen, veröffentlichten Kapazitätsentgelten ist die Einführung eines separaten Exit-Entgeltes für Transporte ins Ausland. Dieses Ausspeiseentgelt für Grenzübergangspunkte trägt zukünftig verursachungsgerecht der höheren Netzbelastung für Transporte zu diesen Punkten Rechnung. Dies führt zu etwas höheren Entgelten an Grenzübergangspunkten im Vergleich zu inländischen Ausspeisepunkten.

Die nachfolgende Grafik gibt einen Überblick über die Entgelte an wesentlichen Ein- und Ausspeisepunkten im Gastransportsystem der E.ON Gastransport ab dem 1. Oktober 2008.

Entgeltsystematik

Entgelte_Map_DE(1)

2. Besondere Vertragslaufzeiten

Für unterjährige Verträge findet folgende Entgeltsystematik Anwendung:

(1) Basis bildet zunächst die Summe der Tagesentgelte für den Buchungszeitraum. Die Tagesentgelte betragen:

(a)           im Dezember, Januar oder Februar jeweils 2,5% des Jahresleistungsentgelts

(b)           im Oktober, November oder März jeweils 1,67% des Jahresleistungsentgelts

(c)           im April, Mai, Juni, Juli, August oder September jeweils 1,25% des Jahresleistungsentgelts

(2) Abhängig von der Zahl der zusammenhängend gebuchten Tage wird das so ermittelte Entgelt mit folgendem Laufzeitfaktor multipliziert:

Zahl der gebuchten Tage                                 Laufzeitfaktor
1 bis 6 Tage                                                       1
7 bis 29 Tage                                                     0,85
30 bis 89 Tage                                                   0,4
90 bis 181 Tage                                                 0,35
182 bis 364 Tage                                               0,235

 

(3) Ergäbe sich bei der Buchung eines längeren Zeitraumes – ausgehend vom ersten Buchungstag - ein geringeres Entgelt, kommt dieses zur Anwendung.

Bei Laufzeiten von mehr als einem Jahr gelten die Regeln für unterjährige Verträge für den die ganzjährigen Laufzeiten überschreitenden Zeitraum.

Beispielberechnungen:
(1)     Buchungszeitraum 01.10.2007 – 25.10.2008
(Beispielentgelt: 10 €/(kWh/h)/a, Beispielkapazität: 1.000 kWh/h)
Hieraus ergibt sich das folgende zu zahlende Entgelt:

(a)  ganzjähriger Zeitraum (hier: 01.10.2007 – 30.09.2008, 365 Tage):
1.000 kWh/h * 10 €/(kWh/h) = 10.000 €

(b)  überschreitender Zeitraum (hier: 01.10.2008 – 25.10.2008, 25 Tage):

aa.  Summe der Tagesentgelte:
1.000 kWh/h * 25 * 10 €/(kWh/h) * 1,67% (Okt.) = 4.175 €

bb. Laufzeitfaktor (7 bis 29 Tage):
4.175 € * 0,85 = 3.548,75 €

cc.  Vergleich mit längerer Laufzeit (hier: 30 Tage ab 01.10.2007):
1.000 kWh/h * 30 * 10 €/(kWh/h) * 1,67% (Okt.) = 5.010 €
5.010 € * 0,4 = 2.004 €

dd.  Für den überschreitenden Zeitraum gilt das günstigere Entgelt in Höhe von 2.004 €

(c)  Gesamtentgelt (01.10.2007 – 25.10.2008):
10.000 € + 2.004 € = 12.004 €

 

(2)     Buchungszeitraum 01.11.2007 – 31.03.2008 (Beispielentgelt: 10 €/(kWh/h)/a, Beispielkapazität: 1.000 kWh/h) Hieraus ergibt sich das folgende zu zahlende Entgelt:

(a) unterjähriger Zeitraum (hier: 01.11.2007 – 31.03.2008, 151 Tage)

aa.  Summe der Tagesentgelte:
1.000 kWh/h * 30 * 10 €/(kWh/h) * 1,67% (Nov.) = 5.010 €
1.000 kWh/h * 31 * 10 €/(kWh/h) * 2,5% (Dez.) = 7.750 €
1.000 kWh/h * 31 * 10 €/(kWh/h) * 2,5% (Jan.) = 7.750 €
1.000 kWh/h * 28 * 10 €/(kWh/h) * 2,5% (Feb.) = 7.000 €
1.000 kWh/h * 31 * 10 €/(kWh/h) * 1,67% (März) = 5.177 €
Summe: Tage: 151;                               Tagesentgelte: 32.687 €

bb. Laufzeitfaktor (90 bis 181 Tage):
32.687 €* 0,35 = 11.440,45 €

cc.  Vergleich mit längerer Laufzeit (hier: 182 Tage ab 01.10.2008):
1.000 kWh/h * 30 * 10 €/(kWh/h) * 1,67% (Nov.) = 5.010 €
1.000 kWh/h * 31 * 10 €/(kWh/h) * 2,5% (Dez.) = 7.750 €
1.000 kWh/h * 31 * 10 €/(kWh/h) * 2,5% (Jan.) = 7.750 €
1.000 kWh/h * 28 * 10 €/(kWh/h) * 2,5% (Feb.) = 7.000 €
1.000 kWh/h * 31 * 10 €/(kWh/h) * 1,67% (März) = 5.177 €
1.000 kWh/h * 30 * 10 €/(kWh/h) * 1,25% (April) = 3.750 €
1.000 kWh/h * 1 * 10 €/(kWh/h) * 1,25% (Mai) = 125 €
Summe: Tage: 182;                              Tagesentgelte: 36.562 €
36.562 €* 0,235 = 8.592,07 €

dd. Für diesen unterjährigen Zeitraum gilt das günstigere Entgelt in Höhe von 8.592,07 €

(b) Gesamtentgelt (01.11.2007 – 31.03.2008):
8.592,07 €

Für typische unterjährige Verträge ergeben sich folgende Näherungswerte:

Halbjahresverträge

(1)   Winterhalbjahr (Oktober bis März): ca. 90 % des Jahresleistungsentgelts

(2)   Sommerhalbjahr (April bis September): ca. 54 % des Jahresleistungsentgelts

Verträge für drei aufeinanderfolgende Monate
(1)    erstes Quartal eines Jahres: ca. 70 % des Jahresleistungsentgelts

(2)    drei aufeinander folgende Monate im Sommerhalbjahr: ca. 40 % des Jahresleistungsentgelts

(3)    viertes Quartal: ca. 63 % des Jahresleistungsentgelts

Monatsverträge
(1)    Dezember, Januar oder Februar: Jeweils ca. 30 % des Jahresleistungsentgelts

(2)    Oktober, November oder März: Jeweils ca. 20 % des Jahresleistungsentgelts

(3)    April, Mai, Juni, Juli, August oder September: Jeweils ca. 15 % des Jahresleistungsentgelts

3. Entgelt für unterbrechbare Kapazität

Das Entgelt für unterbrechbare Kapazität beträgt 80% des Entgeltes, das für die Buchung fester Kapazität zur Anwendung kommen würde. Im Falle einer Unterbrechung reduziert sich das vom Kunden für die von der Unterbrechung betroffenen Kapazitäten für diesen Monat zu entrichtende Entgelt um einen Betrag in Höhe des 1,5fachen des zeit- und mengenanteilig auf den Zeitraum der Unterbrechung entfallenden Entgeltes, höchstens jedoch auf einen Betrag in Höhe von 5% des rechnerisch auf diesen Monat entfallenden Entgeltes.
Wird eine unterbrechbare Einspeisekapazität unterbrochen, so erfolgt eine anteilige Erstattung auch in Bezug auf die in denselben Bilanzkreisvertrag eingebrachten unterbrechbaren Ausspeisekapazitäten, die in Folge der Unterbrechung in entsprechend reduziertem Umfang genutzt werden. Entsprechendes gilt bei der Unterbrechung einer unterbrechbaren Ausspeisekapazität mit Blick auf die in den Bilanzkreisvertrag eingebrachten unterbrechbaren Einspeisekapazitäten.

4. Entgelte für Kapazitäten der Kombinationsbuchung

Das Entgelt für das einheitliche Kapazitätsprodukt aus fester und unterbrechbarer Kapazität entspricht dem Entgelt für feste Kapazität. Im Falle einer Unterbrechung reduziert sich das vom Kunden für die von der Unterbrechung betroffenen Kapazitäten nach den in Ziffer 3 beschriebenen Grundsätzen mengen- und zeitanteilig bezogen auf den unterbrechbaren Kapazitätsanteil.

5. Entgelte für Kapazitäten mit bivalenten Punkten

Für die Kapazitäten an bivalenten Punkten zahlt der Transportkunde 100 % des Entgeltes, das für die Buchung fester Kapazität zur Anwendung kommen würde. Durch eine Zuordnungsänderung des bivalenten Punktes zu einem anderen E.ON Gastransport Teilnetz ändert sich das Entgelt nicht.

6. Entgelt für beschränkt zuordenbare Kapazitäten

Das Entgelt für beschränkt zuordenbare Kapazität beträgt 80% des Entgeltes, das für die Buchung fester frei zuordenbarer Kapazität zur Anwendung kommen würde.

7. Entgelte für Kapazitätsüberschreitungen

Für Überschreitungen der vom Kunden gebuchten Kapazitäten fällt ein gesondertes Entgelt nach Maßgabe der NZB an. Das Überschreitungsentgelt wird im Kapazitätsvertrag vereinbart und entspricht dem doppelten Wert des für den jeweiligen Punkt zur Anwendung  kommenden Jahresleistungsentgeltes.

8. Entgelte für die Nutzung des virtuellen Handelspunktes (gilt nur für E.ON Gastransport)

Für die Nutzung des virtuellen Handelspunktes gelten die im Hubvertrag vereinbarten fixen und variablen Entgelte.
Pro Monat und virtuellem Handelspunkt ist ein fixes Entgelte in Höhe von 1.000 € je Monat vereinbart. Je Handelsgeschäft betragen die vom übertragenden Kunden zu entrichtenden variablen Entgelte 0,001 Eurocent je übertragene kWh Gas.
Für die Nutzung des Back up Services wird ein einmaliges Entgelt in Höhe von 1.000 € pro Ausgleichsfall sowie ein variables Entgelt je übertragene kWh Gas erhoben. Dieses variable Entgelt orientiert sich an den Gaspreisen auf benachbarten Märkten und beträgt im Fall von der Bereitstellung von Gasmengen durch E.ON Gastransport das 1,5fache des Maximums von NBP (day-ahead), Zeebrügge Hub (day-ahead), niederländischem TTF (day-ahead) und dem Grenzübergangspreis. Durch E.ON Gastransport abgenommene Gasmengen werden zum 0,5fachen des Minimums der vier vorgenannten Notierungen von E.ON Gastransport vergütet.

9. Abgaben

Die genannten Entgelte sind Nettoentgelte. Abgaben wie z.B. die jeweils geltende Umsatzsteuer sind zusätzlich vom Kunden zu zahlen.

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