Thermostatventil und Taschenrechner auf Dokumenten

Verfahren zur Abrechnung von Mehr-/Mindermengen

RLM-Ausspeisestellen

Durch die Festlegung der Bundesnetzagentur vom 28. Mai 2008 ist aufgrund der alleinigen Verwendung vorläufiger Brennwerte im Rahmen der Bilanzkreisabwicklung seit dem 01.10.2008 auch eine Mehr-/Mindermengenabrechnung für Kunden mit registrierender Leistungsmessung (RLM) erforderlich.

SLP-Ausspeisestellen

Gemäss Gasnetzzugangsverordnung § 29 Nr. 7 hat der Ausspeisenetzbetreiber eine Mehr-/Mindermengenermittlung und -abrechnung durchzuführen. E.ON Gastransport wird für seine SLP-Ausspeisestellen das stichtagsbezogene Ableseverfahren gemäß BDEW/VKU-Leitfaden zur Be- und Abrechnung von Mehr-/Mindermengen Gas vom 13.05.2009 Ziffer 3.3 anwenden. Die Ablesung erfolgt jeweils zum 01.10. eines jeden Jahres.

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