Durch die Festlegung der Bundesnetzagentur vom 28. Mai 2008 ist aufgrund der alleinigen Verwendung vorläufiger Brennwerte im Rahmen der Bilanzkreisabwicklung seit dem 01.10.2008 auch eine Mehr-/Mindermengenabrechnung für Kunden mit registrierender Leistungsmessung (RLM) erforderlich.
Gemäss Gasnetzzugangsverordnung § 29 Nr. 7 hat der Ausspeisenetzbetreiber eine Mehr-/Mindermengenermittlung und -abrechnung durchzuführen. E.ON Gastransport wird für seine SLP-Ausspeisestellen das stichtagsbezogene Ableseverfahren gemäß BDEW/VKU-Leitfaden zur Be- und Abrechnung von Mehr-/Mindermengen Gas vom 13.05.2009 Ziffer 3.3 anwenden. Die Ablesung erfolgt jeweils zum 01.10. eines jeden Jahres.